Nützliche Informationen zum Thema Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen, auch 5 Tages-Kennzeichen genannt, werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für ein beliebiges Fahrzeug innerhalb Deutschlands verwendet. Seine Gültigkeit beträgt maximal 5 Tage und verfällt anschließend, ohne dass man das Kraftfahrzeug noch selber abmelden muss.
Kurzzeitkennzeichen werden zur Überführung, zu Probefahrten oder auch zur Vorführung bei der TÜV-Prüfung genutzt. Dabei können Sie für jedes beliebiges Fahrzeug
wie zum Beispiel PKW, LKW, Krad oder auch einen Anhänger benutzt werden.
Sie dürfen jedoch nicht mit einem roten Nummernschild verwechselt werden, da diese ausschließlich für gewerbliche KFZ-Händler
gedacht sind.
Deutlich erkennen lassen sich diese Überführungskennzeichen anhand des gelben Bereichs, in dem auch das Ablaufdatum eingetragen ist.
Es sollte darauf geachtet werden, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur für ein einziges Fahrzeug verwendet werden darf.
Um so ein Kennzeichen zu beantragen muss mit Kosten im Bereich von 70 Euro bis zu 100 Euro gerechnet werden. Jedoch kann man sich diese Kosten sparen,
wenn man sich eine eVB-Nummer einer KFZ-Versicherung besorgt, bei der man das Kraftfahrzeug letztendlich auch versichern möchte.
Weitere Unterlagen, die man für eine Beantragung benötigt, sind der Personalausweis und eventuell eine Vollmacht, sollte das Kennzeichen für eine andere Person abgeholt werden.
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht erlaubt ein Fahrzeug aus dem mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen einzuführen.
Auch im Ausland müssen deutsche Kurzzeitkennzeichen nicht unbedingt akzeptiert werden, eine Nutzung ist jedoch möglich unter bestimmten Voraussetzungen. Zum einen muss eine Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedstaaten vorliegen, zum anderen müssen die Kurzzeitkennzeichen durch die jeweiligen Staaten toleriert werden.
Dafür bestehen bereits Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung in Italien und Österreich. Aber auch in Bosnien, Mazedonien, Weißrussland, in der Schweiz und im Iran gibt es bereits positive Erfahrungen mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen.
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